Krank im Urlaub


So gehen Urlaubstage nicht verloren
Krank im Urlaub

Krankheiten schlagen auch im Urlaub zu, egal ob zu Hause oder im Ausland. Die Urlaubstage sind dadurch aber nicht verloren.

„Urlaub ist Urlaub und Krankheit ist eben Krankheit. Wenn es den Arbeitnehmer im Urlaub erwischt, endet aus rein arbeitsrechtlicher Sicht der Urlaub“, erklärt Michael Zaubzer, Auslandsexperte bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Denn laut Bundesurlaubsgesetz sind krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitstage im Urlaub nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen. Der Erkrankte muss allerdings seinem Arbeitgeber für diese Krankheitstage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Darüber hinaus ist der Betroffene verpflichtet, seinen Chef sofort über die Krankheit zu informieren und ihm eine Adresse sowie Telefonnummer zu hinterlassen, unter der er erreichbar ist.

Im Urlaub tickt die Uhr anders: Fristen für die Krankmeldung

Verbringt ein erkrankter Arbeitnehmer seinen Urlaub in Deutschland, muss er dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen und innerhalb von drei Tagen seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorlegen. Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, gelten andere Regeln:

  • Der Erkrankte muss die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort „in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung“ mitteilen – also zum Beispiel per E-Mail, Anruf oder SMS. Wichtig dabei ist, dass die Botschaft beim Arbeitgeber auch ankommt. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
  • Die erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ausländischen Arztes kann der Erkrankte vorlegen, wenn er wieder in Deutschland ist.
  • Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss er seine Krankenkasse schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren.
  • Kommt der Arbeitnehmer wieder nach Deutschland zurück, muss er seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse unverzüglich die Rückkehr mitteilen.

Pflichten nachkommen, sonst droht Abmahnung

An die Mitteilungspflichten sollten Betroffene sich halten. Denn solange Erkrankte ihren Pflichten nicht nachkommen, hat der Arbeitgeber ein Leistungsverweigerungsrecht. Das heißt, er darf die Lohnauszahlung zurückhalten. Außerdem kann er den Arbeitnehmer wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten abmahnen. Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen Übermittlungs- und Nachweispflichten. Gekündigt werden kann man allerdings erst im Wiederholungsfall.

Kundenkarte



Die Vorteile unserer Kundenkarte
·Wir sammeln die Zuzahlungsbelege für Sie.

·Wir kontrollieren, ob Wechselwirkungen zwischen Ihren Medikamenten auftreten.
 

News

Welches Zeitfenster ist das beste?
Welches Zeitfenster ist das beste?

Essen nach der Uhr

Immer mehr Deutsche sind zu dick. Der Wunsch nach Abnehmen ist deshalb ein Dauerbrenner – nicht nur als guter Vorsatz beim Jahreswechsel. Intervallfasten kann dabei helfen. Doch welches Zeitfenster ist das beste dafür?   mehr

Schwaches Herz? Auf Eisen achten!

Blutröhrchen mit Blut zur Ferritinbestimmung im Rahmen einer Überprüfung der Eisenwerte.

Verstärkte Herzinsuffizienz

Bei Menschen mit einer Herzinsuffizienz ist es wichtig, auf die Eisenwert im Blut zu achten. Denn ein Eisenmangel kann die Herzschwäche verstärken und sollte deshalb behoben werden.   mehr

Karpaltunnelsyndrom lindern
Karpaltunnelsyndrom lindern

Was bringt die Kortisonspritze?

Kortisonspritze oder Operation? Das ist beim Karpaltunnelsyndrom häufig die Frage. Eine Entscheidungshilfe könnten die Daten einer aktuellen schwedischen Studie sein.   mehr

Was steckt hinter der RSV-Prophylaxe?
Was steckt hinter der RSV-Prophylaxe?

Von der STIKO empfohlen

Das Virus RSV kann bei Säuglingen lebensbedrohliche Atemwegserkrankungen verursachen. Zum Schutz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die RSV-Prophylaxe. Aber was ist das überhaupt genau?   mehr

8 Mythen zur Ernährung bei Fettleber
8 Mythen zur Ernährung bei Fettleber

Kräutertee statt Kaffee?

Die nicht-alkoholische Fettleber wird vor allem durch Umstellung der Ernährung behandelt. Doch wie macht man es richtig? Muss man tatsächlich auf Kaffee verzichten? Welche Kohlenhydrate und Fette sind günstig? Und ist Fleisch schädlich?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Apotheke am Theater
Inhaberin Kristin Borrmann
Telefon 0391/5 41 96 70
Fax 0391/5 41 96 71
E-Mail kontakt@apo-theatermd.de